Allgemeine Hinweise zum Verfassen von Abschlussarbeiten bei den Mitarbeiter*innen des Lehrstuhls für Sozialpolitik u. Methoden der qualitativen Sozialforschung und dem Seminar für Genossenschaftswesen
Wir betreuen ihre Bachelor- oder Masterarbeit gerne! Eine Ausrichtung Ihres Studiums im Bereich Sozialpolitik oder Genossenschaftswesen ist wünschenswert und von Vorteil, jedoch keine zwingende Voraussetzung für eine Betreuung. Sollten Sie Interesse an einer Betreuung Ihrer Abschlussarbeit durch Prof. Schulz-Nieswandt haben, informieren Sie sich hier. Bitte entscheiden Sie sich im Vorfeld, welche Anfrage Sie ausfüllen (entweder Mitarbeiter/innen oder Prof. Schulz-Nieswandt). Wir bitten Sie, nur eine Anfrage abzusenden. Bitte beachten Sie, dass der Anfragezeitpunkt vor gewünschtem Bearbeitungsbeginn acht Wochen nicht überschreitet.
Eine Übersicht über die Themenfelder, die von uns - Dr. Kristina Mann, Dr. Johannes Blome-Drees, Dr. Anne Bruns - aktuell bearbeitet und beforscht werden, finden Sie hier.
Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Benjamin Haas ab Oktober 2022 keine Anfragen für Bachelor- und Masterarbeiten mehr annehmen wird. Ab Januar 2023 ist er nicht mehr am Lehrstuhl tätig.
Wir bieten Ihnen hierzu einen Videokurs „Vorbereitungskurs Abschlussarbeiten“ an. Der Videokurs gilt in der Regel als Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Arbeit bei uns anfertigen können. Das genaue Verfahren wird nachfolgend anhand eines Phasenmodells erläutert:
Phase 1: Anmeldung zum Videokurs
Bitte schauen Sie sich die ersten beiden Videos vor einer Anfrage an! Bitte beachten Sie, dass der Anfragezeitpunkt vor gewünschtem Bearbeitungsbeginn acht Wochen nicht überschreitet. Wir können keine Zusagen geben, sollten Anfragen mehrere Monate vorher erfolgen. Hinweis: Eine Anmeldung zum Videokurs stellt keine automatische Zusage zur Betreuung einer Abschlussarbeit dar! |
Phase 2: Von der Anfrage zur Anmeldung einer Abschlussarbeit
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Phase 3: Bearbeitungszeit und Abgabe
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Weitere Hinweise:
- Sofern Sie BA Sowi, BA VWL sozw. R. oder MA Powi nach der neuen Prüfungsordnung (PO 2015) studieren, informieren Sie sich bitte hier über die für sie geltenden Regelungen.
- Einsichtnahme: Bis zu zwei Wochen nach Bekanntgabe der Note können Sie um Einsichtnahme in das Gutachten bitten. Zu diesem Zweck richten Sie eine formlose Anfrage per E-Mail an den/die Betreuer/in.
- Ob wir Ihre Arbeit betreuen und Ihren Prioritätenwünschen entsprechen können, ist abhängig von unseren Kapazitäten.
- Alle Abschlussarbeiten werden mittels entsprechender Software auf Plagiate überprüft!
Fragen zu unserem Verfahren richten Sie per E-Mail bitte ausschließlich an:
Dr. Anne Bruns: anne.bruns@uni-koeln.de