Allgemeine Hinweise zum Verfassen von Abschlussarbeiten bei den Mitarbeiter*innen des Lehrstuhls für Sozialpolitik u. Methoden der qualitativen Sozialforschung und dem Seminar für Genossenschaftswesen
Wir betreuen ihre Bachelor- oder Masterarbeit gerne! Eine Ausrichtung Ihres Studiums im Bereich Sozialpolitik oder Genossenschaftswesen ist wünschenswert und von Vorteil, jedoch keine zwingende Voraussetzung für eine Betreuung. Sollten Sie Interesse an einer Betreuung Ihrer Abschlussarbeit durch Prof. Schulz-Nieswandt haben, informieren Sie sich hier. Bitte entscheiden Sie sich im Vorfeld, welche Anfrage Sie ausfüllen (entweder Mitarbeiter/innen oder Prof. Schulz-Nieswandt). Wir bitten Sie, nur eine Anfrage abzusenden. Bitte beachten Sie, dass der Anfragezeitpunkt vor gewünschtem Bearbeitungsbeginn acht Wochen nicht überschreitet.
Eine Übersicht über die Themenfelder, die von uns - Dr. Kristina Mann, Dr. Johannes Blome-Drees, Dr. Anne Bruns, Simon Micken - aktuell bearbeitet und beforscht werden, finden Sie hier.
Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Emeritierung von Prof. Schulz-Nieswandt Ende SoSe24 Auswirkungen auf die Betreuung haben wird (der Lehrstuhl Sozialpolitik wird dann aufgelöst). So können Frau Dr. Mann und Dr. Bruns nur noch bis Oktober 2023 die Betreuungen von Masterarbeiten und bis Januar 2024 Betreuungen von Bachelorarbeiten annehmen. Die Zeitplan von Prof. Schulz-Nieswandt ist in Planung (voraussichtlich um den selben Zeitraum wie bei Frau Mann und Bruns). Die Betreuungen durch Dr. Blome-Drees und Simon Micken laufen darüber hinaus weiter.
Aktuell (26.05.2023) sind die Kapazitäten von Dr. Mann und Dr. Bruns ausgeschöpft. Bei Frau Mann sind Anfragen wieder ab Ende August/Anfang September möglich. Bei Anne Bruns können Arbeiten ab Anfang August wieder geschrieben werden. Beide Mitarbeiterinnen sind weit über ihre Kapzitäten gegangen, jedoch ist die Anzahl der Anfragen sehr hoch in diesem Semester.
Es können weiterhin Arbeiten bei Simon Micken und Dr. Johannes Blome-Drees geschrieben werden.
Wir bieten Ihnen hierzu einen Videokurs „Vorbereitungskurs Abschlussarbeiten“ an. Der Videokurs gilt in der Regel als Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Arbeit bei uns anfertigen können. Das genaue Verfahren wird nachfolgend anhand eines Phasenmodells erläutert:
Phase 1: Anmeldung zum Videokurs
Bitte schauen Sie sich die ersten beiden Videos vor einer Anfrage an! Bitte beachten Sie, dass der Anfragezeitpunkt vor gewünschtem Bearbeitungsbeginn acht Wochen nicht überschreitet. Wir können keine Zusagen geben, sollten Anfragen mehrere Monate vorher erfolgen. Hinweis: Eine Anmeldung zum Videokurs stellt keine automatische Zusage zur Betreuung einer Abschlussarbeit dar! |
Phase 2: Von der Anfrage zur Anmeldung einer Abschlussarbeit
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Phase 3: Bearbeitungszeit und Abgabe
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Weitere Hinweise:
- Sofern Sie BA Sowi, BA VWL sozw. R. oder MA Powi nach der neuen Prüfungsordnung (PO 2015) studieren, informieren Sie sich bitte hier über die für sie geltenden Regelungen.
- Einsichtnahme: Bis zu zwei Wochen nach Bekanntgabe der Note können Sie um Einsichtnahme in das Gutachten bitten. Zu diesem Zweck richten Sie eine formlose Anfrage per E-Mail an den/die Betreuer/in.
- Ob wir Ihre Arbeit betreuen und Ihren Prioritätenwünschen entsprechen können, ist abhängig von unseren Kapazitäten.
- Alle Abschlussarbeiten werden mittels entsprechender Software auf Plagiate überprüft!
Fragen zu unserem Verfahren richten Sie per E-Mail bitte ausschließlich an:
Dr. Anne Bruns: anne.bruns@uni-koeln.de